Wirtschaftsstrafrecht
Strafrecht zählt seit Jahrzehnten zu den Schwerpunkten unserer Kanzlei.
Zum Wirtschaftsstrafrecht zählen Vorwürfen wie Untreue, Betrug, das Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen das Schwarzarbeitsgesetz, Insolvenzstraftaten, Bilanzdelikte, Umsatzsteuer- oder Kapitalanlagebetrug, Vorteilsgewährung, Bestechung, etc.
„Ein magerer Kompromiss ist besser als ein dicker Prozess.“ — George Herbert, engl. Schriftsteller
Neben einer Bestrafung – von Geldbußen bis zu Haftstrafen – drohen in Wirtschaftsstrafsachen oft existenzgefährdende Nachzahlungsforderungen des Finanzamts oder des Rentenversicherungsträgers. Und im Angestelltenverhältnis kann es zu gravierenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen kommen.
In diesen Fällen ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Schulte Ihr erster Ansprechpartner. Er berät sich bei komplexen Sachverhalten – wie auch im Steuerstrafrecht – regelmäßig mit anderen, spezialisierten Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern.
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