"Handyverstoß" durch Paketscanner

Wenn der Fahrer eines Fahrzeuges einen Paketscanner bedient, so ist dies ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO, entschied nun das OLG Hamm, Beschl. v. 3.11.2020 - 4 RBs 345/20. Es hielt die Verurteilung eines Paketauslieferungsfahrers zu einer Geldbuße in Höhe von 120 € aufrecht.

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