Rechtsberatung für Wohnprojekte

Gruppenwohnprojekte, deren Idee in mehr als dem gemeinsamen Immobilienbesitz besteht (anders als etwa bei einem normalen Mehrfamilienhaus), gewinnen in Deutschland zunehmende Beliebtheit und Bedeutung.

Die rechtlichen Fragen zu solchen Lebensformen sind äußerst vielschichtig.

„Schau dir die Nachbarn an, bevor du ein Haus kaufst.“ — Sir James Cassels, ehem. Oberkommandant der britischen Armee

Rechtsanwalt und Notar Thomas Jung hat jahrelange Erfahrung in der rechtlichen Beratung von Wohnprojekten und lebt selbst seit 2003 in einem solchen Projekt.

Initiativen benötigen Beratung für die zu ihnen passende Rechtsform (Genossenschaft, WEG, Verein, Mischformen) und Begleitung bei der Sicherung eines in Aussicht genommenen Projektgrundstücks. Schließlich sind interessengerechte gruppeninterne Verträge zu gestalten.

Als Notar betreut er in diesem Zusammenhang die Gründung von Genossenschaften und GbR, den Grundstückkaufvertrag, die Bestellung von Finanzierungsgrundschulden und sorgt für alle notwendigen notariellen Vollmachten und Beglaubigungen.

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