Revisionsrecht
Die Revision in Strafsachen gilt als schwierig, weil das Strafverfahrensrecht streng formalisiert ist und besondere Kenntnisse verlangt.
Rechtsanwalt Thomas Jung
bearbeitet seit vielen Jahren Revisionsmandate. Die Revisionsbegründungsfrist beträgt nur einen Monat ab Zustellung des Urteils. Sie kann nicht verlängert werden. Deshalb empfiehlt es sich dringend, nach einer erfolgten Verurteilung RA Thomas Jung sofort wegen einer Revision zu kontaktieren. Revisionsmandate sind für den Verteidiger sehr zeitaufwendig. RA Thomas Jung schließt mit Ihnen in einem Revisionsverfahren eine Vergütungsvereinbarung ab.
Fachanwalt für Strafrecht Thomas Jung
aktualisiert regelmässig seine Kenntnisse der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Er gibt seine Erfahrung und Kenntnisse als Dozent in der Ausbildung von Rechtsanwaltskollegen weiter.
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