Erbrecht
Rechtsanwalt Peter Meyer-Grage und Rechtsanwalt Thomas Jung sind Ihre Ansprechpartner für das Erbrecht. Beide Anwälte beraten auch bei der Formulierung des sog. letzten Willens, also bei der Abfassung von Testamenten. Nicht selten ergibt die Beratung, dass ein Testament nicht erforderlich ist, wenn die gesetzliche Erbfolge zu dem von den Mandanten gewünschten Ergebnis führt.
Ein "Berliner Testament" von Eheleuten kann im Einzelfall sinnvoll sein. Es kann aber auch zu nicht gewünschten Problemen führen. Dies gilt insbesondere, wenn kleine Kinder vorhanden sind. Wurde eine Immobilie finanziert empfiehlt sich immer eine erbrechtliche Beratung.
Notar Thomas Jung berät Sie und gestaltet Ihre Testamente oder Erbverträge.
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