Aufenthaltsrecht
Rechtsanwalt Thomas Jung ist Ihr Ansprechpartner für Fragen der Erlangung eines Aufenthaltstitels, der Ausweisung, Abschiebung und Wiedereinreise in das Bundesgebiet nach einer Abschiebung.
Bei einer drohenden strafrechtlichen Verurteilung sind für ausländische Mandanten die aufenthaltsrechtlichen Folgen zu beachten. Eine Freiheitsstrafe kann zur Ausweisung führen. Eine kleine Geldstrafe kann ein Einbürgerungshindernis darstellen.
Rechtsanwalt Thomas Jung ist spezialisiert an der Schnittstelle von Strafrecht und Ausländerrecht.
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