Rechtsanwälte Jung, Meyer-Grage und Gübner
Die Rechtsanwälte Thomas Jung , Peter Meyer-Grage und Ralph Gübner können nicht alles. Deshalb haben sie sich spezialisiert.
Schwerpunkte der Kanzlei sind
- Strafverteidigung
- Familienrecht
- Erbrecht
- Vertretung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Fahrerlaubnisrecht
- Aufenthaltsrecht
- Einbürgerungsrecht.
Alle drei Anwälte sind umfangreich als Strafverteidiger tätig. RA Meyer-Grage ist der Familienrechtler der Kanzlei.
Die Rechtsanwälte Jung, Meyer-Grage und Gübner arbeiten gern mit Kollegen aus anderen Kanzleien und anderen Berufen wie Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen.
Rechtsanwalt Thomas Jung ist zugleich Notar. Zum Notariat gehört z.B. die Betreuung von Grundstückskaufverträgen und die Beratung bei der Errichtung eines Testamentes.
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